Medienpolitik
Freie und unabhängige Medien sind im Freistaat Sachsen eine entscheidende Errungenschaft der Friedlichen Revolution. Die Vielfalt der Medienlandschaft – von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk über das Verlagswesen bis zu den weitreichenden Möglichkeiten der neuen Medien – stellt die Basis für unabhängige und vielfältige öffentliche Meinungsbildung als unverzichtbare Funktion in unserer Gesellschaft dar.
Grundsätzlich verantwortet jedes Bundesland seine Medienpolitik selbst. Die Staatsregierung möchte im Rahmen ihrer Medienpolitik die Zukunft der Medien in Sachsen positiv gestalten. Der Freistaat Sachsen hat hier in der Vergangenheit ganz eigene Akzente gesetzt und zugleich sächsische medienpolitische Positionen in der Rundfunkkommission der Länder aktiv eingebracht. Die Rundfunkkommission führt die Ansichten der Länder zu einem gemeinsamen Vorgehen zusammen, ohne welches einheitliche Beschlüsse in medienpolitischen Fragen, die die Gesamtheit der Länder betreffen, nicht möglich wäre. Zu den Ergebnissen der länderübergreifenden Arbeit zählen allen voran die medienpolitischen Staatsverträge.
Die Medienpolitik muss viele Herausforderungen lösen. Die Digitalisierung bringt nicht nur für die Rundfunklandschaft und das Verlagswesen, sondern für alle Mediengattungen neue Aufgaben mit sich. Den Transformationsprozess, der damit einhergeht, muss die Medienpolitik regulatorisch absichern, um die für den gesellschaftlichen Meinungsbildungsprozess in unserer Gesellschaft wichtige Medienvielfalt zu sichern. Dabei stellen die Chancen sozialer Netzwerke sowie die Abwehr der Risiken, wie die Verbreitung von Fake-News, Filterblasen und Verschwörungstheorien, eine besondere Herausforderung dar.
Die prinzipiellen rechtlichen Grundlagen sind das Grundrecht auf Rundfunk- und Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 2 GG; Art. 20 Abs.1 S. 2 SächsVerf), die bereits oben genannten Staatsverträge, die sächsischen Landesgesetze zu (privatem) Rundfunk und Presse sowie Gesetze zu den Telemedien.
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