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Rechtsgrundlagen

Das Bild zeigt Gesetzessammlungen. © Pexels

Medienpolitik ist in Deutschland Sache der Länder. Jedes Bundesland hat daher eigene Gesetze zur Regulierung der Medien.

Die Bundesländer koordinieren in der Rundfunkkommission der Länder ihre Standpunkte in der Medienpolitik und treffen gemeinsame Regelungen durch die bereits oben genannten rundfunkrechtlichen Staatsverträge. Beispiele dafür sind der Rundfunkstaatsvertrag, der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag oder der ARD-Staatsvertrag.

In Sachsen gibt es zusätzlich zu den auf Länderebene verhandelten Staatsverträgen das Sächsische Landespressegesetz (SächsPresseG) und das Gesetz über den privaten Rundfunk und neue Medien in Sachsen, auch: Sächsisches Privatrundfunkgesetz (SächsPRG).

Das Pressegesetz (SächsPresseG) enthält Vorschriften zum Presserecht. Dabei regelt es Aufgaben, Rechte und Pflichten der Presse und stellt insbesondere Anforderungen an den wahrheitsgemäßen Inhalt der Presseerzeugnisse.

Das Mediengesetz (SächsPRG) regelt z. B. Fragen der Zulassung privater Rundfunkveranstalter, die Zuordnung von Frequenzen und die Beaufsichtigung der Rundfunkveranstalter.

Zuständig hierfür ist die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM).

Weitere Informationen

Staatsverträge

Gesetze

Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)

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