Initiative »Hass im Netz«
Die freie Meinungsäußerung stellt ein hohes Gut im demokratischen Miteinander dar. Sie hat sehr weite Grenzen, damit ein diverser und offener Diskurs möglich ist. Ihre Beschränkung findet sie jedoch in strafrechtlich relevanten Äußerungen, wie zum Beispiel bei Volksverhetzungen, aber auch Beleidigungen oder Drohungen.
Die Initiative »Gemeinsam gegen Hass im Netz« soll solche strafrechtlich relevanten Online- und Social-Media-Kommentare in Zukunft noch konsequenter als ohnehin schon strafrechtlich verfolgen.
Hasskommentare melden
Die auf den Seiten von Medienunternehmen geposteten strafrechtlich relevanten Hasskommentare können direkt auf elektronischem Weg bei der Generalstaatsanwaltschaft des Freistaates Sachsen angezeigt werden. Rechtswidrige Posts und Kommentare werden damit nicht mehr einfach nur gelöscht. Sie werden stattdessen unmittelbar an die Generalstaatsanwaltschaft mittels eines Onlinemeldeverfahrens weitergeleitet, rechtlich bewertet und bearbeitet. So kann ein strafrechtlicher Anfangsverdacht frühzeitig geprüft und die Ermittlungen auf relevante Fälle beschränkt werden. Diese Ermittlungen werden anschließend zentral beim Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ) im Landeskriminalamt Sachsen durchgeführt.
Gesellschaftliches Klima schützen
Justiz- und Demokratieministerin Katja Meier: »Hass und Hetze gefährden unseren demokratischen Diskurs und unser gesellschaftliches Klima. Sie sind der Nährboden für Gewalt. Wenn das Netz zum Tatort von Hasskriminalität wird, dürfen wir nicht wegsehen. Löschen allein reicht nicht. Hasskriminalität muss verfolgt und geahndet werden. Damit wollen wir den offenen Dialog im Netz fördern – und zwar auch derjenigen, die bereits aus Furcht vor Gewaltandrohungen verstummt sind.«
Medienminister und Chef der Staatskanzlei Oliver Schenk: »Hass, Hetze und Drohungen im Internet sind eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Mit dem Start unseres Projektes »Gemeinsam gegen Hass im Netz« setzt der Freistaat Sachsen ein starkes Zeichen. Öffentlich-rechtliche und private Medienunternehmen, Justiz und Polizei werden zukünftig gemeinsam gegen Hass im Netz vorgehen. Wir senden damit ein deutliches Signal an alle, die das Internet als rechtsfreien Raum ansehen.«
Freien Meinungsaustausch gewährleisten
MDR-Intendantin Prof. Dr. Karola Wille: »Gerade für uns als öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist der freie Meinungsaustausch Teil unseres Auftrags. Die Menschen erwarten von uns und unseren Angeboten zu Recht auch bei streitbaren Themen eine Diskursqualität, die von Respekt und Wertschätzung geprägt ist, nicht von Hass und Gewalt. Wir sind deshalb sehr froh, dass die Staatsregierung unsere gemeinsame Initiative umgehend aufgegriffen und konsequent unterstützt hat. Dafür möchte ich mich bei allen Mitwirkenden – besonders bei der Generalstaatsanwaltschaft – ganz herzlich bedanken.«
Verfolgungsdruck erhöhen
Staatsminister des Innern, Prof. Dr. Roland Wöller: »Die Polizei Sachsen wird in diesem Projekt eine wesentliche Rolle spielen. Ich bin davon überzeugt, dass es uns gemeinsam mit der Generalstaatsanwaltschaft gelingen wird, den Verfolgungsdruck auf die Straftäter im Netz deutlich zu erhöhen und sie mit Unterstützung unserer Partner aus der Anonymität des digitalen Raumes zu holen. Das Projekt wird einen wesentlichen Beitrag leisten, Cybermobbing, Hass und Anstiftung zur Gewalt wirksam zu bekämpfen und das Klima im Netz zu entgiften.«
Eine gemeinsame Aufgabe: dem Bürger dienen
Präsident des Medienrates Prof. Dr. Markus Heinker: »Der Sächsischen Landesmedienanstalt ist die Projektpartnerschaft auch deshalb so wichtig, weil hier ein weiteres Mal deutlich wird, dass alle öffentlichen Einrichtungen eine gemeinsame Aufgabe haben: dem Bürger zu dienen. Auf diese Weise kann ein Höchstmaß an Effizienz bei der Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe erreicht werden.«
Projektbeteiligte
An dem Projekt sind neben dem Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung, dem Sächsischen Staatsministerium des Innern, der Sächsischen Staatskanzlei, der Generalstaatsanwaltschaft, der Landesmedienanstalt und dem MDR auch zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter von Rundfunk-, Presse- und TV-Anbietern beteiligt. Rechtliche Schulungen in den Medienhäusern helfen den Verantwortlichen, strafbare Inhalte zu erkennen und richtig damit umzugehen.