Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM)
Die Sächsische Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (SLM) ist die zuständige Aufsichtsbehörde für den privaten Rundfunk in Sachsen.
Die Entwicklung und Förderung des privaten Rundfunks ist dabei Aufgabe der SLM. Die SLM lizenziert private Radio- und Fernsehveranstalter in Sachsen und beaufsichtigt die Programme bezüglich der Einhaltung der Werbebestimmungen, dem Jugendmedienschutz und der Programmgrundsätze. Weiterhin fördert sie den nichtkommerziellen Rundfunk, engagiert sich bei der Digitalisierung der Rundfunktechnik und unterstützt Projekte zur Stärkung von Medienkompetenz sowie Forschungsvorhaben.
Dabei soll immer den Grundsätzen der Meinungs- und Veranstaltungsvielfalt Rechnung getragen werden und Tendenzen der Medienkonzentration rechtzeitig und wirksam entgegengewirkt werden.
Gemeinsam mit den Landesmedienanstalten in Thüringen und Sachsen-Anhalt verfolgt die SLM im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der Mitteldeutschen Landesmedienanstalten gemeinsame medien- und standortpolitische Interessen.
In diesem Rahmen wird seit 2005 auch der “Rundfunkpreis Mitteldeutschland“ vergeben. In Kooperation mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus verleiht die SLM seit 2006 zudem den „Medienpädagogischen Preis“. Seit 2010 wird auch der „Sächsische Leistungspreis Lokal-TV“ für außergewöhnliche Leistungen des regionalen Fernsehens in Sachsen vergeben.
Außerdem ist die SLM Herausgeber diverser Fachpublikationen. Dazu zählen beispielsweise das SLM Fachmagazin „themen+frequenzen“, die Schriftenreihe der SLM oder der SLM-Jahresbericht.
Die SLM setzt sich gem. § 27 Abs. 3 SächsPRG aus zwei Organen, der so genannten Versammlung und dem Medienrat, zusammen. Ihre jeweiligen Aufgaben werden durch das Sächsische Privatrundfunkgesetz bestimmt.
Darüber hinaus wirkt die SLM an folgenden Gremien mit:
- „die medienanstalten - ALM“ als Organisation für die Zusammenarbeit aller 14 Landesmedienanstalten sowie Dachmarke für die untenstehenden Gremien
- die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
- die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK)
- die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK)
- die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM)