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Digitalisierung

Rundfunk

Digitalisierung © Pexels

Die Digitalisierung spielt im Rundfunkwesen eine große Rolle. Die Anwendung digitaler Übertragungstechniken bringt neben einer verbesserten Übertragungsqualität auch den sparsamen Umgang mit den recht knappen Übertragungskapazitäten mit sich, was im Endeffekt die Bereitstellung von mehr lokalen Spartensendern ermöglicht.

Im Rahmen der Analogabschaltung war es das Ziel, die Übertragung von Rundfunk über analoge Sendeverfahren einzustellen. Die Umstellung bringt eine größere Übertragungskapazität und geringere Kosten bei geringerer Störanfälligkeit.

Fernsehen

So ist Digital Video Broadcasting (DVB) der Standard für die digitale Fernsehübertragung geworden, egal ob per Kabel (DVB-C), Satellit (DVB-S2) oder Antenne (DVB-T2 HD). Sachsen hat hierbei als eines der ersten Bundesländer die fortschrittliche Umstellung von analoger hin zu digitaler Verbreitung des terrestrischen Fernsehens (über Antenne) gewagt und erfolgreich durchgeführt.

Hörfunk

Im Bereich des Hörfunks ist die Analogabschaltung dagegen noch nicht abgeschlossen. Hörfunkverbreitung über UKW ist immer noch eine gängige Empfangsmethode. Die digitalen Alternativen erreichen jedoch immer mehr Marktdurchdringung. Hörfunk über DAB+ ist mittlerweile in fast ganz Sachsen problemlos zu empfangen. Die Verbreitung über DAB+ ermöglicht die Übertragung von deutlich mehr Programmen ohne Frequenzsuche, störungsfreien Empfang, verbesserte Tonqualität sowie eine effizientere Nutzung der Übertragungskapazitäten. Zudem können neben den Tondateien beim digitalen Radio im Multiplexsignal auch programmbegleitende Informationen übertragen werden, die sich direkt auf das laufende Programm beziehen – z.B. Titel und Interpret – oder unabhängig davon sind – z.B. Nachrichten, Wetter, Verkehr.

Um die Analogabschaltung auch im Bereich des Hörfunks weiter voranzutreiben, gilt ab dem 21.12.2020 eine so genannte Digitalradiopflicht. Die im Telekommunikationsgesetz (TKG) festgeschriebene Regelung besagt, dass alle (neuen) UKW-Radios zusätzlich mindestens einen digitalen Empfangsweg unterstützen müssen (z.B. DAB+).

Internet

Das Internet bietet im Rahmen der Digitalisierung scheinbar unbegrenzte Entwicklungsmöglichkeiten. Dies führt in einer ersten Stufe zu einer Konvergenz der Inhalte. Die Segmentierung von Inhalten wird aufgegeben und diese werden zunehmend gemeinsam vertrieben. So ist es üblich, presseähnliche Online-Texte unterstützend mit Bewegtbildern zu versehen. Auch neue Medienplattformen wie Video-on-Demand-Angebote entstehen. In einer zweiten Stufe kommt es zur Konvergenz der Plattformen. Unternehmen, die ursprünglich hauptsächlich in der Vertriebsbranche oder in der Film- und Zeitschriftenbranche tätig waren, entwickeln sich weiter zu führenden Anbietern von Multimedia-Inhalten oder Streaming-Diensten.

Mittlerweile sind die so genannten Medienintermediären wie Facebook, YouTube oder Google zu einem starken meinungsbildenden Faktor geworden. Daher ist es auch Aufgabe der Länder, dafür zu sorgen, dass aus der marktbeherrschenden Stellung solcher Unternehmen keine Meinungsmonopole entstehen. Die freie Meinungsbildung muss auch bei der Nutzung der Medienintermediären erhalten bleiben.

Auch deshalb sind der Freistaat Sachsen und die anderen 15 Länder ihrer regulatorischen Aufgabe mit der Verhandlung des Staatsvertrags zur Modernisierung der Medienordnung in Deutschland (Medienstaatsvertrag) nachgekommen. Erstmals sollen nicht mehr nur Radio- und Fernsehsender erfasst werden, sondern zusätzlich auch Telemedien, Medienplattformen und eben Medienintermediäre. Neben der Sicherstellung des Meinungspluralismus stärken die neuen Regelungen ferner den Jugendmedienschutz. Der Medienstaatsvertrag soll nach Ratifizierung durch die Landesparlamente in Kraft treten.

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